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05.06.2026
15:00 Uhr
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Gerichte können Urheber rechtsverletzender Äußerungen verpflichten, sich darum zu bemühen, dass auch deren Spuren aus dem Internet verschwinden.

Das Netz vergisst nichts, heißt es oft. Damit Rechercheure nachschauen können, wie eine Webseite früher aussah, hilft ein Archivdienst wie das gemeinnnützige archive.org dem Netzgedächtnis noch zusätzlich auf die Sprünge, indem er regelmäßig den Zustand einzelner Seiten respektive ganzer Sites festhält und dauerhaft abspeichert.
Wenn es allerdings darum geht, dass eine unrechtmäßige Äußerung möglichst mit Stumpf und Stiel aus dem Internet verschwinden soll, können Gerichte deren Urheber dazu verdonnern, auch auf die Löschung solcher Archivkopien hinzuwirken.
Im März 2026 sprach der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil gegen die Verlegerin der Bild-Zeitung und zugleich Betreiberin der Website bild.de in letzter Instanz nach fast vierjährigem Rechtsstreit mit der Sängerin Helene Fischer. Ursprünglicher Anlass der Auseinandersetzung war eine Falschmeldung in der gedruckten Ausgabe der „Bild“ am 5.1.2022 sowie auf dem dazugehörigen Onlineportal – es ging um eine angebliche Hausgeburt, die es aber gar nicht gegeben hatte. Tatsächlich hatte Fischer ihre Tochter Nala bereits am 18.12.2021 in einer Klinik zur Welt gebracht.